![Wambach-Nord (im Vordergrund), wo die Kläger wohnen.
Archivfoto: RMB/Wolfgang Kühner Wambach-Nord (im Vordergrund), wo die Kläger wohnen.
Archivfoto: RMB/Wolfgang Kühner]()
SCHLANGENBAD - Die Gemeinde Schlangenbad muss dem Wambacher Holger Horn das Geld für die Kanalerschließung seines Grundstücks im Wohngebiet Wambach-Nord zurückerstatten, weil die Gebühren auf einer falschen Berechnungsgrundlage basieren. Horn hatte geklagt und in dem Musterprozess gegen die Gemeinde gewonnen, zuletzt war das Bundesverwaltungsgericht eingeschaltet. Unterstützt vom Hessischen...